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Bund, Kantone, Gemeinden

Die drei Staatsebenen der Schweiz, wer wofür zuständig ist und wie die Gewalten verteilt sind.

1 Min. LesezeitGeprüft am 19. Oktober 2026
Bund
1
Kantone
26
Gemeinden
2110
Stand 1. Januar 2026
Gewalten
3
Gesetzgebung, Regierung, Gerichte

Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Die Kantone haben sich zum Bund zusammengeschlossen und ihm einen Teil ihrer Aufgaben übertragen. Die Gemeinden sind Teil ihres Kantons.

Bund1Aussenpolitik, Armee, Zoll, Nationalstrassen, AHV
GesetzgebungBundesversammlung: Nationalrat und Ständerat
RegierungBundesrat (7)
RechtsprechungBundesgericht und weitere Bundesgerichte
Kantone26Schulen, Spitäler, Polizei, Kantonsstrassen
GesetzgebungKantonsparlament (z. B. Kantonsrat)
RegierungRegierungsrat
RechtsprechungKantonale Gerichte
Gemeinden2110Volksschule, Wasser, Abfall, Ortsplanung
GesetzgebungGemeindeversammlung oder Gemeindeparlament
RegierungGemeinderat bzw. Stadtrat
RechtsprechungKeine eigenen Gerichte. Friedensrichter werden je nach Kanton in der Gemeinde gewählt.
Die drei Staatsebenen und die drei Gewalten. Jede Ebene erhebt eigene Steuern. Gerichte gibt es nur beim Bund und in den Kantonen.

Wer ist wofür zuständig?

  • Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, die ihm die Bundesverfassung zuweist (Art. 42 BV).
  • Die Kantone sind für alles zuständig, was nicht dem Bund gehört. Sie sind «souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist» (Art. 3 BV). Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung.
  • Die Gemeinden sind so selbständig, wie es das Recht ihres Kantons erlaubt (Art. 50 BV). Deshalb sind Gemeinden von Kanton zu Kanton verschieden organisiert: In kleinen Gemeinden entscheidet die Gemeindeversammlung, in Städten ein gewähltes Parlament.

Gewaltenteilung

Beim Bund und in den Kantonen sind die Aufgaben auf drei Gewalten verteilt, damit niemand zu viel Macht hat. Gemeinden haben ein Parlament oder eine Versammlung und eine Regierung, aber keine eigenen Gerichte.

  • Gesetzgebung (Legislative): erlässt Gesetze und bewilligt das Budget. Beim Bund ist das die Bundesversammlung. Sie übt «unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund» aus (Art. 148 BV).
  • Regierung (Exekutive): führt die Gesetze aus. Beim Bund der Bundesrat (Art. 174 BV).
  • Rechtsprechung (Judikative): entscheidet Streitfälle. Oberstes Gericht ist das Bundesgericht (Art. 188 BV). Es hat seinen Sitz in Lausanne, zwei Abteilungen arbeiten in Luzern (Art. 4 BGG).

Weiter: Parlament, Bundesrat, Direkte Demokratie.

Quellen (3)

Kein offizielles Angebot. meinCH ist ein privates Lernangebot. Massgebend sind die Unterlagen deiner Gemeinde und deines Kantons.