- Bundesversammlung
- 246
- Nationalrat
- 200
- vertritt das Volk
- Ständerat
- 46
- vertritt die Kantone
- Jahre
- 4
- Amtsdauer
Die Bundesversammlung ist das Parlament der Schweiz. Sie besteht aus zwei Kammern, die gleich viel zu sagen haben (Art. 148 BV). Ein Gesetz gilt erst, wenn beide Kammern zugestimmt haben.
Nationalrat: nach Bevölkerung
Die 200 Sitze werden nach der Bevölkerung auf die Kantone verteilt. Jeder Kanton hat mindestens einen Sitz (Art. 149 BV). Der Kanton Zürich stellt am meisten Nationalrätinnen und Nationalräte.
- ZH36
- BE24
- VD19
- AG16
- SG12
- GE12
- LU9
- TI8
- VS8
- FR7
- BL7
- SO6
- TG6
- GR5
- SZ4
- BS4
- NE4
- ZG3
- SH2
- JU2
- UR1
- OW1
- NW1
- GL1
- AR1
- AI1
Ständerat: zwei pro Kanton
Jeder Kanton wählt zwei Mitglieder in den Ständerat, egal wie gross er ist. Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wählen je eins (Art. 150 BV). So hat Uri gleich viel Gewicht wie Zürich. Wie gewählt wird, bestimmt jeder Kanton selbst.
Parteien
- SVP62
- SP41
- Mitte29
- FDP28
- Grüne23
- GLP10
- EVP2
- EDU2
- MCG2
- Lega1
- Mitte15
- FDP11
- SP9
- SVP6
- Grüne3
- GLP1
- MCG1
Im Nationalrat werden die Sitze proportional zu den Stimmen der Parteien verteilt (Proporz). Im Ständerat zählen die Personen stärker: Alle Kantone ausser Neuenburg und Jura wählen nach dem Mehrheitsprinzip (Majorz). Darum sieht die Verteilung in den beiden Kammern verschieden aus.
Die Grafik zeigt das Ergebnis der Wahlen 2023. Ersatzwahlen und Parteiwechsel verändern die Zusammensetzung während der Legislatur, die aktuelle Liste führt parlament.ch.
Wie das Parlament arbeitet
- Die Räte treffen sich zu vier Sessionen pro Jahr (Frühling, Sommer, Herbst, Winter), jeweils drei Wochen.
- Die Mitglieder sind Milizparlamentarier: Die meisten haben neben dem Mandat einen Beruf.
- Mitglieder derselben Partei oder ähnlich gesinnter Parteien bilden eine Fraktion. Dafür braucht es mindestens 5 Mitglieder aus einem Rat (Art. 61 ParlG).
Was die Vereinigte Bundesversammlung wählt
Für Wahlen tagen beide Kammern gemeinsam als Vereinigte Bundesversammlung (Art. 157 und 168 BV). Sie wählt:
- die 7 Mitglieder des Bundesrates und jedes Jahr den Bundespräsidenten oder die Bundespräsidentin,
- die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler,
- die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts,
- den General der Armee, wenn ein grösseres Truppenaufgebot für den Aktivdienst angeordnet wird.
Die nächsten Nationalrats- und Ständeratswahlen finden am 24. Oktober 2027 statt. Allfällige zweite Wahlgänge für den Ständerat folgen im November, Appenzell Innerrhoden wählt seinen Ständerat schon im April an der Landsgemeinde.