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Direkte Demokratie

Volksinitiative, fakultatives und obligatorisches Referendum, Volksmehr und Ständemehr.

1 Min. LesezeitGeprüft am 19. Oktober 2026
Stimmrechtsalter
18
Unterschriften
100 000
für eine Volksinitiative
Unterschriften
50 000
für ein Referendum
Abstimmungstermine
4
pro Jahr

In der Schweiz wählt das Volk nicht nur das Parlament. Es entscheidet auch direkt über Sachfragen. Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren (Art. 136 BV). Der Bund legt jedes Jahr vier Termine für Volksabstimmungen fest.

Volksinitiative: das Volk schlägt etwas vor

Mit einer Volksinitiative kann man eine Änderung der Bundesverfassung verlangen (Art. 139 BV).

Ablauf einer Volksinitiative
  1. 1100 000Unterschriften sammelninnert 18 Monaten
  2. 2Bundesrat und Parlament beratenSie empfehlen Ja oder Nein und können einen Gegenvorschlag machen.
  3. 3VolksabstimmungAlle Stimmberechtigten entscheiden.
  4. 42 ×Volks- und StändemehrMehrheit der Stimmenden und Mehrheit der Standesstimmen

Fakultatives Referendum: das Volk kann Nein sagen

Gegen Bundesgesetze, auch gegen Gesetzesänderungen, kann man das Referendum ergreifen. Dasselbe gilt für dringliche Bundesgesetze, die länger als ein Jahr gelten, für bestimmte Bundesbeschlüsse und für wichtige Staatsverträge (Art. 141 BV). Dann kommt die Vorlage vors Volk.

Ablauf eines fakultativen Referendums
  1. 1Parlament beschliesst ein GesetzDas Gesetz wird veröffentlicht.
  2. 250 000Unterschriften sammelninnert 100 Tagen, oder 8 Kantone verlangen es
  3. 3VolksabstimmungAlle Stimmberechtigten entscheiden.
  4. 41 ×VolksmehrEs genügt die Mehrheit der Stimmenden.

Kommt das Referendum nicht zustande, tritt das Gesetz ohne Abstimmung in Kraft.

Obligatorisches Referendum: automatisch vors Volk

Jede Änderung der Bundesverfassung kommt automatisch zur Abstimmung, ebenso der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften und dringliche Bundesgesetze ohne Verfassungsgrundlage, die länger als ein Jahr gelten (Art. 140 BV). Es braucht Volks- und Ständemehr.

Volksmehr und Ständemehr

  • Volksmehr: Mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen in der ganzen Schweiz ist Ja.
  • Ständemehr: Mehr als die Hälfte der Standesstimmen ist Ja, also mindestens 12 von 23. Das Resultat eines Kantons ist seine Standesstimme, sechs Kantone haben nur eine halbe (Art. 142 BV).
Zürich: ganze StandesstimmeBern: ganze StandesstimmeLuzern: ganze StandesstimmeUri: ganze StandesstimmeSchwyz: ganze StandesstimmeObwalden: halbe StandesstimmeNidwalden: halbe StandesstimmeGlarus: ganze StandesstimmeZug: ganze StandesstimmeFreiburg: ganze StandesstimmeSolothurn: ganze StandesstimmeBasel-Stadt: halbe StandesstimmeBasel-Landschaft: halbe StandesstimmeSchaffhausen: ganze StandesstimmeAppenzell Ausserrhoden: halbe StandesstimmeAppenzell Innerrhoden: halbe StandesstimmeSt. Gallen: ganze StandesstimmeGraubünden: ganze StandesstimmeAargau: ganze StandesstimmeThurgau: ganze StandesstimmeTessin: ganze StandesstimmeWaadt: ganze StandesstimmeWallis: ganze StandesstimmeNeuenburg: ganze StandesstimmeGenf: ganze StandesstimmeJura: ganze Standesstimme
  • Ganze Standesstimme: 20 Kantone
  • Halbe Standesstimme: OW, NW, BS, BL, AR, AI
20 + 6 × ½ = 23 Standesstimmen. Für das Ständemehr braucht es mindestens 12.

Weil kleine Kantone gleich viel zählen wie grosse, kann eine Vorlage am Ständemehr scheitern, obwohl die Mehrheit der Stimmenden Ja gesagt hat.

Volksinitiative Fakultatives Referendum Obligatorisches Referendum
Worüber? Verfassungsänderung Bundesgesetz Verfassungsänderung
Wer löst aus? 100 000 Stimmberechtigte 50 000 Stimmberechtigte oder 8 Kantone automatisch
Was braucht es? Volk + Stände Volk Volk + Stände
Quellen (1)

Kein offizielles Angebot. meinCH ist ein privates Lernangebot. Massgebend sind die Unterlagen deiner Gemeinde und deines Kantons.