- Wohnsitz in der Gemeinde
- 2 J.
- ohne Sozialhilfe
- 10 J.
- oder ganz zurückbezahlt
- zum Bestehen des Tests
- 60 %
- Einbürgerungen 2025
- 3004
- ordentliche, Kanton Bern
Wer sich einbürgern lässt, wird gleichzeitig Bürgerin oder Bürger einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz. Für die Voraussetzungen des Bundes (Niederlassungsbewilligung C, 10 Jahre Aufenthalt, Integration) siehe Einbürgerung im Kanton Zürich. Sie gelten in allen Kantonen gleich. Hier steht, was im Kanton Bern dazukommt.
Wohnsitz
Die Kantone legen eine Mindestwohndauer von 2 bis 5 Jahren fest (Art. 18 BüG). Im Kanton Bern musst du beim Gesuch seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in der Einbürgerungsgemeinde wohnen (Art. 11 KBüG). Ziehst du weg, bevor die Gemeinde das Bürgerrecht zugesichert hat, fällt das Gesuch dahin.
Was die Berner Verfassung verlangt
Seit einer Volksinitiative von 2013 steht in der Kantonsverfassung, wer nicht eingebürgert wird (Art. 7 KV), unter anderem:
- wer wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt ist oder eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren erhalten hat;
- wer Sozialhilfe bezieht oder bezogene Sozialhilfe nicht vollständig zurückbezahlt hat;
- wer keine Niederlassungsbewilligung C hat oder eine Amtssprache nicht gut genug spricht.
Das Gesetz präzisiert die Sozialhilfe: keine Sozialhilfe in den 10 Jahren vor dem Gesuch und während des Verfahrens, ausser sie ist ganz zurückbezahlt (Art. 12 KBüG). Ausserdem dürfen in den letzten 5 Jahren keine Verlustscheine oder Betreibungen vorliegen, und Steuerschulden müssen bezahlt sein oder mit einem Zahlungsplan abgezahlt werden (Art. 14 KBüV). Einen Anspruch auf Einbürgerung gibt es nicht.
Sprache
Verlangt sind B1 mündlich und A2 schriftlich in der Amtssprache des Verwaltungskreises, zu dem die Gemeinde gehört (Art. 12 KBüG, Art. 12 KBüV): Deutsch, im Berner Jura Französisch. Gemeinden können auch die andere Amtssprache zulassen, die Stadt Bern zum Beispiel akzeptiert Deutsch und Französisch. Den Nachweis bringst du mit einem vom SEM anerkannten Sprachzertifikat, etwa dem fide-Test. Keinen Nachweis brauchst du, wenn die Sprache deine Muttersprache ist oder du mindestens 5 Jahre obligatorische Schule oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder höher in dieser Sprache gemacht hast.
Der Einbürgerungstest im Kanton Bern
Den Test legst du vor dem Gesuch ab (Art. 7 KBüV).
- Schriftlich, in der Amtssprache, 90 Minuten, bestanden ab 60 % richtigen Antworten (Art. 7 Abs. 3 KBüV).
- Gefragt wird nach Geografie, Geschichte, Sprachen, Religionen und Feiertagen der Schweiz und des Kantons Bern, nach Politik, Demokratie, Föderalismus, Rechten und Pflichten und nach Sozialversicherungen, Gesundheit, Arbeit und Bildung.
- Durchgeführt wird er von den Gemeinden, mindestens dreimal im Jahr, oft über Sprachschulen. Die Stadt Bern anerkennt nur Tests ihrer drei Vertragsschulen, dort hat der Test 48 Fragen (Multiple Choice oder Zuordnen). Die Kosten trägst du, den Preis legt die Schule fest.
- Einen eigenen Fragenkatalog veröffentlicht der Kanton nicht. Er verweist auf «Der Bund kurz erklärt» der Bundeskanzlei, die Broschüre «ECHO» des HEKS, das Buch «Die Schweiz verstehen» und auf Übungstests.
- Befreit sind Kinder unter 16 und alle, die mindestens 5 Jahre obligatorische Schule nach Schweizer Lehrplan besucht oder eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach Schweizer Lehrplan oder eine Tertiärausbildung in der Schweiz abgeschlossen haben.
Bestanden heisst noch nicht eingebürgert: Gemeinde und Kanton beurteilen zusätzlich, ob du mit den Lebensverhältnissen vertraut bist, unter anderem im Einbürgerungsgespräch.
Ablauf
- 1Test und SpracheEinbürgerungstest bestehen, Sprachnachweis besorgen.
- 2GesuchBei der Wohngemeinde einreichen.
- 312 Mt.GemeindeAbklärungen, Einbürgerungsgespräch, Zusicherung durch den Gemeinderat.
- 48 Mt.BundDas SEM erteilt die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung.
- 5KantonDie Sicherheitsdirektion erteilt das Kantonsbürgerrecht. Erst jetzt bist du eingebürgert.
Die Monate sind Richtwerte aus den Verordnungen (Art. 21 KBüV, Art. 23 BüV). Insgesamt rechnet die Stadt Bern mit etwa 2 Jahren ab vollständigem Gesuch.
Gebühren
| Wer | Einzelperson | Ehepaar | Minderjährige allein |
|---|---|---|---|
| Kanton Bern | CHF 1150 | CHF 1725 | CHF 575 |
| Gemeinde, Beispiel Stadt Bern | CHF 400 | CHF 600 | CHF 200 |
| Bund | CHF 100 | CHF 150 | CHF 50 |
Minderjährige Kinder, die im Gesuch der Eltern eingeschlossen sind, zahlen nichts. Die kantonale Gebühr ist auch bei einer Abweisung geschuldet. Dazu kommen die Kosten für Test und Sprachnachweis.