Wer sich einbürgern lässt, wird gleichzeitig Bürgerin oder Bürger einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz. Deshalb prüfen alle drei Ebenen mit.
Voraussetzungen des Bundes
- Niederlassungsbewilligung C zum Zeitpunkt des Gesuchs.
- 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz, davon 3 in den letzten 5 Jahren vor dem Gesuch. Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Geburtstag zählen doppelt, tatsächlich in der Schweiz gelebt haben musst du aber mindestens 6 Jahre (Art. 9 BüG).
- Erfolgreiche Integration (Art. 11 lit. a und Art. 12 BüG): unter anderem Respekt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Werte der Bundesverfassung, Sprachkenntnisse und Teilnahme am Wirtschaftsleben oder an einer Ausbildung.
- Vertraut mit den schweizerischen Lebensverhältnissen (Art. 11 lit. b BüG): Grundkenntnisse über Geografie, Geschichte, Politik und Gesellschaft der Schweiz, Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben und Kontakte zu Schweizerinnen und Schweizern (Art. 2 BüV).
- Sprache: mindestens Niveau B1 mündlich und A2 schriftlich in einer Landessprache (Art. 6 BüV). Im Kanton Zürich muss es Deutsch sein, nachgewiesen mit dem kantonalen Deutschtest.
Wohnsitz im Kanton Zürich
Die Kantone legen eine Mindestwohndauer von 2 bis 5 Jahren fest (Art. 18 BüG). Im Kanton Zürich musst du unmittelbar vor dem Gesuch 2 Jahre in derselben Gemeinde gewohnt haben. Wer jünger als 25 ist, braucht 2 Jahre irgendwo im Kanton.
Der Grundkenntnistest im Kanton Zürich
Seit dem 1. Juli 2023 ist im Kanton Zürich für alle Gemeinden ein einheitlicher, schriftlicher Grundkenntnistest vorgeschrieben (angeboten wird er seit 2022). Er fragt Wissen über Bund, Kanton und das politische System der Zürcher Gemeinden ab.
- Laut dem Merkblatt der Gemeinde Maur besteht der Test aus 50 Fragen, gezogen aus dem Katalog mit 350 Fragen. Die Bestehensgrenze veröffentlicht der Kanton nicht.
- Kosten und Dauer legt die Gemeinde oder die Testanbieterin fest, typisch sind rund CHF 150 bis 200 und 50 bis 60 Minuten.
- Der Kanton veröffentlicht den Fragenkatalog, eine Lernbroschüre und einen Übungstest auf zh.ch.
- Den Test nicht ablegen muss, wer mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat (davon mindestens 3 Jahre auf der Sekundarstufe I) oder in der Schweiz eine Berufslehre oder ein Gymnasium abgeschlossen hat. Ebenfalls befreit ist, wer gerade die obligatorische Schule, eine Lehre oder ein Gymnasium in der Schweiz besucht.
meinCH übernimmt die Fragen des Kantons nicht wörtlich. Die Lektionen hier erklären denselben Stoff in eigenen Worten. Für die Prüfung selbst lohnt sich zusätzlich der offizielle Übungstest.
Gebühren
| Wer | Gebühr | Ermässigung |
|---|---|---|
| Kanton Zürich | CHF 500 | CHF 250 unter 25 Jahren, gratis unter 20 |
| Gemeinde | je nach Gemeinde | halbe Gebühr unter 25, gratis unter 20 |
| Bund | CHF 100 | CHF 50 unter 18, CHF 150 für ein Ehepaar |
Wird das Gesuch abgewiesen, verlangen der Kanton CHF 200 und der Bund CHF 300.
Wie lange es dauert
Im Jahr 2025 dauerte eine ordentliche Einbürgerung im Kanton Zürich durchschnittlich 22 Monate. Der Kanton zeigt den Ablauf am Beispiel einer erfundenen Person, «Lina»: In diesem Beispiel dauert das Verfahren 692 Tage und kostet insgesamt CHF 1610.
Was noch fehlt
Geplant sind der Ablauf Schritt für Schritt und eine Lektion zur Stadt Zürich.