- Kantonsrat
- 180
- Parlament
- Regierungsrat
- 7
- Regierung
- Bezirke
- 12
- Gemeinden
- 160
- Stand 1. Januar 2026
Der Kanton Zürich hat wie jeder Kanton eine eigene Verfassung. Die heutige Kantonsverfassung stammt vom 27. Februar 2005 und gilt seit dem 1. Januar 2006.
Die Behörden des Kantons
| Gewalt | Behörde | Wahl |
|---|---|---|
| Gesetzgebung | Kantonsrat, 180 Mitglieder | vom Volk, alle 4 Jahre, nach Proporz |
| Regierung | Regierungsrat, 7 Mitglieder | vom Volk, alle 4 Jahre, nach Majorz |
| Rechtsprechung | Obergericht, Bezirksgerichte und weitere Gerichte | kantonale Gerichte vom Kantonsrat, Bezirksgerichte von den Stimmberechtigten im Bezirk |
Anders als beim Bund wählt im Kanton das Volk die Regierung direkt.
Auch im Kanton hat das Volk direkte Mitsprache:
- Volksinitiative: 6000 Unterschriften (Art. 24 KV).
- Fakultatives Referendum: 3000 Stimmberechtigte, 12 Gemeinden, die Stadt Zürich, die Stadt Winterthur oder 45 Mitglieder des Kantonsrates (Art. 33 KV).
- Obligatorisches Referendum: Änderungen der Kantonsverfassung kommen automatisch zur Abstimmung (Art. 32 KV).
Im Bund
Der Kanton Zürich wählt 36 Mitglieder in den Nationalrat, mehr als jeder andere Kanton, und 2 in den Ständerat.
Bezirke und Gemeinden
Der Kanton ist in 12 Bezirke eingeteilt: Affoltern, Andelfingen, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Hinwil, Horgen, Meilen, Pfäffikon, Uster, Winterthur und Zürich. Die Bezirke sind Verwaltungs- und Gerichtskreise, nach ihnen richten sich auch die Wahlkreise für den Kantonsrat (Art. 51 KV). Ein eigenes Parlament haben sie nicht, die Stimmberechtigten im Bezirk wählen aber den Statthalter, den Bezirksrat und das Bezirksgericht.
Die politischen Entscheide fallen in den Gemeinden: In den meisten Gemeinden ist das die Gemeindeversammlung. Nur einige grössere Gemeinden und Städte haben ein gewähltes Gemeindeparlament (Art. 87 KV).
Die Stadt Zürich
| Behörde | Mitglieder |
|---|---|
| Gemeinderat (Parlament) | 125 |
| Stadtrat (Regierung), geleitet vom Stadtpräsidium | 9 |
In der Stadt Zürich heisst das Parlament «Gemeinderat» und die Regierung «Stadtrat». In den meisten anderen Gemeinden heisst dagegen die Regierung «Gemeinderat».