- Grosser Rat
- 160
- Parlament
- Regierungsrat
- 7
- Regierung
- Verwaltungskreise
- 10
- Gemeinden
- 334
- Stand 1. Januar 2026
Der Kanton Bern hat zwei Amtssprachen: Deutsch und Französisch (Art. 6 KV). Die heutige Kantonsverfassung stammt vom 6. Juni 1993 und gilt seit dem 1. Januar 1995.
Die Behörden des Kantons
| Gewalt | Behörde | Wahl |
|---|---|---|
| Gesetzgebung | Grosser Rat, 160 Mitglieder | vom Volk, alle 4 Jahre, nach Proporz, in 9 Wahlkreisen |
| Regierung | Regierungsrat, 7 Mitglieder | vom Volk, alle 4 Jahre, nach Majorz, der ganze Kanton ist ein Wahlkreis |
| Rechtsprechung | Obergericht und Verwaltungsgericht, 4 Regionalgerichte und weitere Gerichte |
Wie in allen Kantonen wählt das Volk die Regierung direkt. Das Parlament heisst in Bern «Grosser Rat», nicht «Kantonsrat» wie in Zürich.
Der Berner Jura
Der französischsprachige Berner Jura hat ein Sonderstatut (Art. 5 KV): Er soll seine Identität und seine Sprache bewahren und aktiv an der Kantonspolitik teilnehmen können. Das zeigt sich so:
- Im Grossen Rat hat der Wahlkreis Berner Jura 12 Sitze garantiert. Auch die Französischsprachigen im Wahlkreis Biel-Seeland müssen angemessen vertreten sein (Art. 73 KV).
- Ein Sitz im Regierungsrat ist für den Berner Jura reserviert. Wählbar ist nur, wer französischsprachig ist und im Berner Jura wohnt. Gewählt wird trotzdem im ganzen Kanton, die Stimmen aus dem Berner Jura zählen aber besonders (Art. 84 und 85 KV).
- Der Bernjurassische Rat mit 24 Mitgliedern vertritt die Region gegenüber dem Kanton (SStG).
Seit dem 1. Januar 2026 gehört die Stadt Moutier nicht mehr zum Kanton Bern, sondern zum Kanton Jura.
- Seeland
- Bern-Mittelland
- Oberaargau
- Biel/Bienne
- Emmental
- Jura bernois
- Frutigen-Niedersimmental
- Interlaken-Oberhasli
- Thun
- Obersimmental-Saanen
- Berner Jura: Amtssprache Französisch, Sonderstatut
Verwaltungskreise und Regionen
Der Kanton ist in 5 Verwaltungsregionen und 10 Verwaltungskreise eingeteilt (Art. 39a OrG). Jeder Verwaltungskreis wählt eine Regierungsstatthalterin oder einen Regierungsstatthalter, die den Kanton dort vertreten (Art. 93 KV). Die 9 Wahlkreise für den Grossen Rat sind nicht genau dieselben wie die Verwaltungskreise: Die Stadt Bern ist zum Beispiel ein eigener Wahlkreis.
Volksrechte
- Volksinitiative: 15 000 Unterschriften in 6 Monaten, für eine Totalrevision der Verfassung 30 000 (Art. 58 KV).
- Fakultatives Referendum: 10 000 Unterschriften in 3 Monaten, zum Beispiel gegen Gesetze oder einmalige Ausgaben über CHF 2 Millionen (Art. 62 KV).
- Obligatorisches Referendum: Verfassungsänderungen kommen automatisch zur Abstimmung (Art. 61 KV).
- Volksvorschlag: eine Berner Besonderheit. 10 000 Stimmberechtigte können einem Gesetz des Grossen Rates einen eigenen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dann stimmt das Volk über beide ab (Art. 63 KV).
Im Bund
Der Kanton Bern wählt 24 Mitglieder in den Nationalrat, nach Zürich am meisten, und 2 in den Ständerat.
Die Stadt Bern ist Sitz von Bundesrat, Bundesverwaltung und Parlament (Art. 58 RVOG). Die Bundesverfassung nennt aber keine Hauptstadt. Deshalb heisst Bern «Bundesstadt», und für den Kanton ist sie die Kantonshauptstadt (Art. 20 Gemeindeordnung der Stadt Bern).
Gemeinden und die Stadt Bern
Jede Gemeinde entscheidet selbst, ob sie ein Gemeindeparlament mit mindestens 30 Mitgliedern hat. Sonst entscheiden die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung (Art. 12 und 24 GG). Die meisten der 334 Gemeinden haben eine Gemeindeversammlung.
| Behörde der Stadt Bern | Mitglieder |
|---|---|
| Stadtrat (Parlament) | 80 |
| Gemeinderat (Regierung), mit dem Stadtpräsidium | 5 |
Wie in der Stadt Zürich ist der Name eine Falle: In Bern heisst das Parlament «Stadtrat» und die Regierung «Gemeinderat», in Zürich ist es genau umgekehrt.